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   FG Schleswig-Holstein, 17.08.2005 - 4 K 120/03   

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https://dejure.org/2005,17918
FG Schleswig-Holstein, 17.08.2005 - 4 K 120/03 (https://dejure.org/2005,17918)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.08.2005 - 4 K 120/03 (https://dejure.org/2005,17918)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. August 2005 - 4 K 120/03 (https://dejure.org/2005,17918)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    UStG § 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 24
    Umsätze eines Hofladens unterfallen nur dann der Umsatzsteuerpauschalierung nach § 24 UStG , wenn der Anteil zugekaufter Produkte geringfügig ist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsätze eines Hofladens unterfallen nur dann der Umsatzsteuerpauschalierung nach § 24 UStG, wenn der Anteil zugekaufter Produkte geringfügig ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versteuerung der im Rahmen eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb ausgeführten Umsätze nach Durchschnittssätzen; Baumschule als landwirtschaftlicher Betrieb; Definition des Begriffs "Landwirtschaft"; Umsätze mit selbsterzeugten Produkten bei ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1986
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 06.12.2001 - V R 43/00

    Landwirtschaftlicher Warenverkauf - Hofladen - Veräußerung selbsterzeugter

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.08.2005 - 4 K 120/03
    Das FA änderte daraufhin seine Rechtsauffassung und vertrat unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 06. Dezember 2001 (Aktenzeichen V R 43/00, Bundessteuerblatt Teil II -BStBl II- 2002, 701) die Ansicht, dass die gesamten Umsätze des Ladengeschäftes der Regelbesteuerung unterliegen dürften und verwies auf die Möglichkeit, die angefochtenen Bescheide im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren zu Lasten des Einspruchsführers ändern zu können.

    Ob ein Landwirt seine Erzeugnisse zur Weiterverarbeitung an die Industrie, zum Weiterverkauf an den Groß- oder Einzelhändler oder unmittelbar an den Endverbraucher veräußert, ist insoweit unerheblich (vgl. BFH BStBl II 2002, 701, 703).

  • EuGH, 17.02.2005 - C-453/02

    DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.08.2005 - 4 K 120/03
    Auf solche Waren und Dienstleistungen ist daher ein einheitlicher Steuersatz anzuwenden (EuGH-Urteil vom 17. Februar 2005 Edith Linneweber C-­453/02 und Savvas Akritidis C-­462/02, Deutsches Steuerrecht 2005, 371, Ziffer 24).
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